Losdemokratie - Partei für eine starke Bürgerschaft

Programm des Bundesverbandes der Partei “Losdemokratie - Für eine starke Bürgerschaft”

Vorläufiger Stand 7.5.2025, endgültig erst mit dem Stand der Gründungsversammlung, nach bisheriger Planung in München

1. Was wir wollen

Wir, die Mitglieder der Partei “Losdemokratie - Für eine starke Bürgerschaft” setzen uns auf demokratischem Weg und dem Boden des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland für demokratisierende Verfassungsreformen ein. 

Das Ziel dieser von uns gemeinsam angestrebten Verfassungsreformen ist die Ermöglichung und Normalisierung allgemeiner, unmittelbarer und gleichstarker politischer Beteiligung aller erwachsenen Menschen und dadurch eine stabile Verbürgerlichung der Bevölkerung der Bundesrepublik Deutschland.

Wir verstehen das als beständige gemeinsame Investition in gesellschaftlichen Zusammenhalt, Frieden und Reformfähigkeit unserer gemeinsamen Gesellschaft. Zu diesem Zweck setzen wir auf den breiten und vielfältigen Einsatz geloster Bürgerversammlungen.

2. Warum Losdemokratie?

Wir halten den unmittelbaren, gleichrangigen Austausch der Bürgerinnen und Bürger untereinander für unverzichtbar. Unverzichtbar für den politischen Prozess, für die Herstellung eines stabilen gesellschaftlichen Zusammenhalts, für die stabile Befriedung unserer Gesellschaft und für die Herstellung gemeinsamer und belastbarer Handlungsfähigkeit.

Dieser Form des Austauschs ist unter heutigen Bedingungen differenzierter Großgesellschaften nach unserer Auffassung nur noch durch geloste Bürgerkonvente herstellbar, die daher verfassungsmäßig, regelmäßig und unter Einschluss aller erwachsener Menschen auf dem Gebiet der jeweiligen politischen Einheit abgehalten werden müssen.

3. Demokratische Transformation des politischen Systems: Gleicher Einfluss durch gleichstarke politische Tätigkeit aller Bürgerinnen und Bürger

Die Mitglieder der Partei “Losdemokratie - Für eine starke Bürgerschaft” verpflichten uns, in konkreten politischen Fragen die Ergebnisse bereits durchgeführter Geloster Bürgerversammlung zu vertreten, die sich auf die jeweilige politische Einheit (Bundesrepublik, Bundesland, Gemeinde) beziehen. 

Diese Ergebnisse verstehen wir für uns als demokratisch und verbindlich und werben dafür, dieses Verständnis in der Gesamtgesellschaft auszubreiten und verfassungsmäßig zu verankern.

Wir vertreten diese Ergebnisse im politischen Prozess und erkennen sie ausdrücklich auch dann für uns an, wenn sie unseren privaten Ansichten, Präferenzen und Vorteilen widersprechen.

Voraussetzung für unsere Anerkennung sind

  1.  die Anwendung des Losverfahrens, um gleiche Chancen auf politische Beteiligung sicherzustellen, 
  2. das Live-Zusammenkommen der Gelosten Bürgerinnen und Bürger, 
  3. eine erkennbar unparteiische und angemessene Auswahl der Referenten und Inputgeber, sowie 
  4. eine unparteiische Moderation und Strukturierung des Prozesses der jeweiligen Gelosten Versammlung

Letztere beiden Punkte ( 3) und 4) ) sollen mittelfristig selbst durch Verlagerung von Prozessmacht in die Hände Geloster Bürgerinnen und Bürger gewährleistet werden, so dass nicht nur die inhaltliche Beratung und Beschlussfassung, sondern auch der losdemokratische Prozess selbst nicht durch Partikulargruppen und Partikularinteressen verzerrt oder dominiert werden kann.

4. Der demokratische Übergang / Die demokratische Transformation

In Fragen und auf politischen Bezugsebenen, bei denen noch keine Gelosten Versammlungen oder in denen seit längerer Zeit keine Gelosten Bürgerversammlungen durchgeführt wurden, drängen die Mitglieder der Partei “Losdemokratie - Für eine starke Bürgerschaft” darauf, dass solche Versammlungen eingeführt werden und von da an regelmäßig durchgeführt werden.

Ersatzweise / Bis dahin machen sich gewählte Vertreter der Partei zu Sprechern von Positionen zufällig ausgewählter Personen aus der Bevölkerungsgruppen die nachweislich beständig aktiv unterrepräsentiert sind und tragen deren aktuelle Meinungen zum jeweiligen tagespolitischen Thema vor, um den gesamtpolitischen Prozess zu bereichern und zu ergänzen. Solche Personen sind z.B. Realschul- und Mittelschulabsolventen, Menschen mit Behinderungen, besonders junge und alte Menschen, etc.

D.h. gewählte Vertreter der Partei vertreten öffentlich ganz bewusst nicht ihre eigene Meinung, sondern spiegeln die Ansichten von “unpolitischen Bürgern” hinein in ein System, das derzeit noch nicht hinreichend politisiert ist, d.h. das derzeit noch keine allgemeine aktive unmittelbare Beteiligung an Politik kennt.

5. Anwendungen und Zwecke Geloster Bürgergremien / Bürgerversammlungen / Bürgerkonvente

Die Mitglieder der Partei “Losdemokratie - Für eine starke Bürgerschaft” können sich den verfassungsmäßigen Einsatz von Gelosten Bürgerversammlung zu folgenden Zwecken vorstellen und befürworten ihn grundsätzlich, wobei die konkrete Form der Gelosten Bürgerversammlung im Einzelfall zu prüfen und bei Mängeln konstruktiv weiter zu entwickeln ist:

a. Politisches Agenda-Setting: Identifikation derjenigen Themen, die überhaupt Priorität haben und politisch bearbeitet werden sollen. Jeder politische Prozess erzeugt einen Aufwand. Daher ist die Frage, welche Themen diesen Aufwand im Moment überhaupt wert sind. Auch diese Frage muss demokratisch, d.h. von gelosten Gremien entschieden werden. 

b. Legislative Prozesse: Beratung oder Vor-Beratung von Gesetzesänderungen, Modifikation, Einführung und Abschaffung von Gesetzen.

c. Verwendung von gemeinsamen Mitteln des politischen Gemeinwesens (u.a.: der Steuermittel): Geloste Gremien müssen zentrale, entscheidende Instanzen in der Haushaltsplanung sein.

d. Unmittelbare Kontrolle der Gewählten Exekutive: Berufspolitiker in exponierten Ämtern an der Spitze staatlicher Verwaltungseinheiten (MinisterInnen, BürgermeisterInnen) berichten im Rhythmus von 3 oder 6 Monaten an ein jeweils neu ausgelostes Bürgergremium, das ihnen kritische Fragen zur konkreten Amtsführung im jeweiligen Zeitraum stellt und das am Ende darüber entscheidet, ob die Gewählten im jeweiligen Amt verbleiben. Am Ende des Prozesses steht also die Entlastung oder Entlassung der jeweiligen BerufspolitikerIn. - Im Fall der Entlassung wird das Amt per Wahlen neu besetzt. Parteien können Kandidaten aufstellen, aber auch Parteilose MitbürgerInnen können sich bewerben, d.h. die Personendirektwahl für bestimmte Ämter wird eingeführt, wenn die Position durch die Entlassung durch ein Gelostes Gremium vakant geworden ist. - Diese gelosten Gremien fungieren also als eine Art “Aufsichtsrat”, kontrollieren gewählte Politiker unmittelbar, besetzen durch ihre eigenen Entscheidungen vakant gewordene Ämter aber nicht selbst neu.

e. Zusammenführende / Aggregierende Gremien bei Ressourcenkonflikten: Da Geloste Gremien häufig auch parallel beraten, z.B. zu Haushaltsfragen oder Gesetzesänderungsvorhaben, können sich Ressourcenkonflikte ergeben, in dem Sinne, dass nicht beide Ergebnisse gleichzeitig umgesetzt werden. Für diesen Fall sind eigene Geloste Gremien vorgesehen, dich die Ergebnisse der Beratungen anderer Gremien anschauen und dann verbindlich zusammenführen.

f. Organisation von Gelosten Bürgergremien / Prozessmacht: Da es bei Strukturierung, Themenschwerpunktsetzung und Auswahl der Referenten, Eingeladenen Betroffenengruppen und Lobbyisten vor ein Gelostes Gremium ebenfalls um Machtfragen handelt, muss auch diese Prozessmacht mittelfristig in die Hände der Allgemeinheit, d.h. in die Hände Geloster Bürgerinnen und Bürger übergehen. D.h. geloste Bürger organisieren Geloste Bürgerversammlungen. - Vorbild in diesem Punkt ist die ursprüngliche, antike, attische Demokratie. Erste Schritte in diese Richtung sind derzeit in Ostbelgien realisiert, das in diesem Punkt ebenfalls als institutionelles Vorbild und Bezugspunkt dienen kann. Ziel ist eine Demokratie, die sich selbst nährt und in der es privilegierte politische Macht nicht gibt, weil sie institutionell verhindert und so systematisch ausgeschlossen wird.

g. Geloste Sondergremien in “Ausnahmesituationen”, die durch die Bearbeitung anderer Geloster Gremien nicht abgedeckt werden. Bsp.: Pandemie, Kriegsfall, Naturkatastrophen.

6. Losdemokratie auf allen politischen Ebenen

Wir, die Mitglieder der Partei “Losdemokratie - Für eine starke Bürgerschaft” machen uns für die Einführung Geloster Gremien zu den in 5) vorgenannten Zwecken stark, und das .

Zugleich setzen wir uns dafür ein, dass auch auf kontinentaler (Europa) und globaler Ebene Geloste Bürgergremien mit zentralem realpolitischem Einfluss geschaffen werden, um auch übergeordnete politische Prozesse gezielt zu demokratisieren und auf diese Weise Stabilität, Innovation, Frieden und gemeinsame Handlungsfähigkeit zu ermöglichen und zu fördern.