Wofür steht die Losdemokratie – Für eine starke Bürgerschaft?
Seit unserer Gründung im August 2025 stehen wir für die breite Nutzung von gelosten Bürgergremien als politische Entscheidungsorgane. Ziel ist es, dass jeder Bürger regelmäßig gelost wird und wirksam in unserem gemeinsamen Staat mitentscheidet. Anders als heute sollen geloste Bürgerversammlungen nicht nur rein beratend sein, sie sollen Entscheidungen treffen. Dieses Ziel lässt sich nur mit einer demokratisierenden Verfassungsänderung erreichen.
Wir sind offen für Menschen aller politischen Lager, da wir genau diese unproduktiven Parteikämpfe beenden wollen. Als Partei, die selbst im Parteiensystem agieren muss, sind wir wie andere Parteien strukturiert und organisiert. Wir sind populistisch, mitten im Parteienkampf und nicht losdemokratisch organisiert.
Wir haben keine inhaltlichen Positionen zur Tagespolitik, Wirtschaft oder Sonstigem. Wir lehnen andere Konzepte wie Volksentscheide ab, weil sie nachweislich undemokratisch sind und eben gerade nicht den gleichen Einfluss aller Bürger sicherstellen. – Wir wollen eine aktive politische Bürgerschaft, die Verantwortung übernimmt. – Wenn dieses unser einziges Ziel erreicht ist, lösen wir uns als Partei freiwillig auf.
Mehr dazu sehen Sie in unserem Programm.
Wenn Sie mit uns in Kontakt treten wollen, viele Fragen und Bedenken haben, oder jetzt sofort mit uns bei der Durchsetzung einer demokratischeren Gesellschaft mitarbeiten wollen, die deutlich konstruktiver, verbundener und handlungsfähiger ist, kommen Sie sehr gerne ganz direkt auf uns zu.
Mit herzlichem Dank für Ihr Interesse!
Der Bundesvorstand von "Losdemokratie - Für eine starke Bürgerschaft"
Wichtig: Wenn Sie mehr als 300 EUR spenden und wir Sie noch nicht kennen, schreiben Sie bitte Ihre komplette Anschrift und am besten Ihre Email mit auf die Überweisung (Parteiengesetz verlangt das ab 500 EUR), aber vor allem: Nur so können wir Ihnen eine Spendenquittung zusenden!)
Bei Spenden bis zu 300 EUR pro Jahr genügt als Nachweis gegenüber dem Finanzamt Ihr Bankjournal: Wir stellen erst oberhalb von 300 EUR Spendenquittungen aus.
Alle Zahlungen an Parteien werden von Ihrem Finanzamt grundsätzlich als Spende angesehen (§ 34g Einkommensteuergesetz (EStG)). Bis zu einem Betrag von 1.650,00 EUR pro Jahr (3.300,00 bei Zusammenveranlagung) können Sie 50% des gespendeten Betrags von der Steuer absetzen.
Darüber hinausgehende Beträge bis 1.650 €/3.300 € zusätzlich: als Sonderausgaben nach § 10b Abs. 2 EStG abziehbar.
Spendenquittungen gibt es nur einmal pro Jahr für die Summe der Zahlungen im vorangegangenen Jahr. Diese gehen Ihnen als PDF per Mail immer bis spätestens 1.3. zu.