Herzlich willkommen bei der Losdemokratiepartei - DER Partei für eine starke Bürgerschaft! 

Wir sind die weltweit einzige Partei, die Geloste Bürgerversammlungen fest in der Verfassung verankern will. Das ist unser einziges Ziel, an dem wir gemeinsam mit Hochdruck arbeiten. Seit unserer Gründung im August 2025 wachsen wir als Partei beständig und erhalten sehr viel Zuspruch. Wir trauen den Bürgern zu, Verantwortung für ihre eigene Gesellschaft zu übernehmen. Regelmäßig, selbstverständlich, im Normalbetrieb der Politik. Damit nicht mehr ein kleines Häuflein mehr oder weniger "erleuchteter" Eliten über das Schicksals der Gesellschaft als Ganzer bestimmt, sondern wir alle. Wir wollen gleichen, demokratischen Einfluss auf unseren gemeinsamen Staat für uns alle. Nicht auf dem Papier, sondern in der Realität.

Wie wir von der Losdemokratiepartei uns eine deutlich politischere und demokratischere Gesellschaft vorstellen, sehen Sie in unserem Programm.

Wenn Sie mit uns in Kontakt treten wollen, viele Fragen und Bedenken haben, oder jetzt sofort mit uns bei der Durchsetzung einer demokratischeren Gesellschaft mitarbeiten wollen, die deutlich konstruktiver, verbundener und handlungsfähiger ist, kommen Sie sehr gerne ganz direkt auf uns zu.

Mit herzlichem Dank für Ihr Interesse!

Der Bundesvorstand von "Losdemokratie - Für eine starke Bürgerschaft"

Spendenkonto

Wichtig: Wenn Sie mehr als 300 EUR spenden und wir Sie noch nicht kennen, schreiben Sie bitte Ihre komplette Anschrift und am besten Ihre Email mit auf die Überweisung (Parteiengesetz verlangt das ab 500 EUR), aber vor allem: Nur so können wir Ihnen eine Spendenquittung zusenden!)

IBAN:  DE83 4306 0967 1371 6868 00
BIC: GENODEM1GLS (nur nötig bei internationalen Transfers) 
Kontoinhaber: "Losdemokratie - Für eine starke"

 

Steuerliches

Bei Spenden bis zu 300 EUR pro Jahr genügt als Nachweis gegenüber dem Finanzamt Ihr Bankjournal: Wir stellen erst oberhalb von 300 EUR Spendenquittungen aus.

Alle Zahlungen an Parteien werden von Ihrem Finanzamt grundsätzlich als Spende angesehen (§ 34g Einkommensteuergesetz (EStG)). Bis zu einem Betrag von 1.650,00 EUR pro Jahr (3.300,00 bei Zusammenveranlagung) können Sie 50% des gespendeten Betrags von der Steuer absetzen.

Darüber hinausgehende Beträge bis 1.650 €/3.300 € zusätzlich: als Sonderausgaben nach § 10b Abs. 2 EStG abziehbar.

Spendenquittungen gibt es nur einmal pro Jahr für die Summe der Zahlungen im vorangegangenen Jahr. Diese gehen Ihnen als PDF per Mail immer bis spätestens 1.3. zu.