Wir sind der festen Überzeugung, dass die heutigen Probleme unserer Gesellschaft eine benennbare Ursache haben:
Wir haben unsere Gesellschaft von Anfang an "falsch" gebildet, "falsch" gemacht: Viel zu unpolitisch. Viel zu undemokratisch: Nur sehr sehr sehr wenige von uns machen Politik und gestalten dadurch die Gesellschaft aktiv mit. Unser Einfluss auf unseren gemeinsamen Staat ist hoch ungleich und daher viel eher "aristokratisch" als "demokratisch" zu nennen.
Wie wir von der Losdemokratiepartei uns eine deutlich politischere und demokratischere Gesellschaft vorstellen, sehen Sie in unserem Programm.
Wenn Sie mit uns in Kontakt treten wollen, viele Fragen und Bedenken haben, oder jetzt sofort mit uns bei der Durchsetzung einer demokratischeren Gesellschaft mitarbeiten wollen, die deutlich konstruktiver, verbundener und handlungsfähiger ist, kommen Sie sehr gerne ganz direkt auf uns zu.
Mit herzlichem Dank für Ihr Interesse!
Der Bundesvorstand von "Losdemokratie - Für eine starke Bürgerschaft"
IBAN: DE83 4306 0967 1371 6868 00
BIC: GENODEM1GLS (nur nötig bei internationalen Transfers)
Kontoinhaber: Losdemokratie - Partei für eine starke Bürgerschaft
Bei Spenden bis zu 300 EUR pro Jahr genügt als Nachweis gegenüber dem Finanzamt Ihr Bankjournal: Wir stellen erst oberhalb von 300 EUR Spedenquittungen aus.
Damit wir wissen wohin wir die Spendenquittung senden dürfen teilen Sie uns bitte mindestens Ihren Vor- und Nachnamen und eine Emailadresse mit - das können Sie gleich auf dem Überweisungsträger machen.
Alle Zahlungen an Parteien werden von Ihrem Finanzamt grundsätzlich als Spende angesehen (§ 34g Einkommensteuergesetz (EStG)). Bis zu einem Betrag von 1.650,00 EUR pro Jahr (3.300,00 bei Zusammenveranlagung) können Sie 50% des gespendeten Betrags von der Steuer absetzen.
Darüber hinausgehende Beträge bis 1.650 €/3.300 € zusätzlich: als Sonderausgaben nach § 10b Abs. 2 EStG abziehbar.
Spendenquittungen gibt es nur einmal pro Jahr für die Summe der Zahlungen im vorangegangegen Jahr. Diese gehen Ihnen als PDF per Mail immer bis spätestens 1.3. zu.